Darum sollten Sie die Einzelverwahrung einer Sammellagerung vorziehen
Zur sicheren und diskreten Aufbewahrung von Gold, Silber und anderen Edelmetallen bietet sich die bankenunabhängige Wertlagerung in Hochsicherheitsanlagen der Swiss Gold Safe AG in der Schweiz an. Dazu eignen sich einerseits private Schließfächer und zum anderen die Einzelverwahrung oder Sammelunterbringung in Inlandlagern und Zollfreilagern. Beide Alternativen bieten Vorteile, die sich nach Art und Menge der Vermögenswerte sowie nach persönlichen Schwerpunkten ausrichten.
Je nach Edelmetall und Stückelung kann das persönliche Portfolio die zur Verfügung stehende Kapazität von Schließfach oder Kleintresor überschreiten. Das trifft insbesondere auf das Gewicht zu. Physische Edelmetalle, mit einem hohen Gesamtgewicht, lassen sich besser in Einzelverwahrung oder Sammelverwahrung unterbringen. Bei beiden Lagerarten gibt es weder eine Mengen- noch eine Gewichtsbeschränkung. Die Lagerfläche kann bedarfsgerecht ausgewählt und jederzeit einem sich verändernden Bestand angepasst werden – zum Beispiel, wenn Sie Stücke dazukaufen oder veräußern möchten.
Vor- und Nachteile der Sammelverwahrung
Wenn Sie sich dazu entschließen, Edelmetallbarren oder -münzen in die Sammelverwahrung zu geben, besitzen Sie einen Anteil an allen eingelagerten Produkten gleicher Art und gleichen Gewichts.
Sie haben jedoch keinen Anspruch auf spezielle Stücke oder die Ware, die Sie ursprünglich eingebracht haben.
Ein Beispiel:
Sie liefern 15 Goldbarren zu je 1.000 Gramm in das Sammellager, das insgesamt 750 Kilogramm Gold in 1.000 Gramm-Barren umfasst.
Die übrige Ware gehört anderen Anlegern. Somit besitzen Sie zwei Prozent des Gesamtvolumens.
Möchten Sie Ihr Gold auslagern oder verkaufen, erhalten den Gegenwert Ihrer Einlage, also 15 sortierte Goldbarren. Ihren Bestand verwalten Sie nicht selbst, das übernimmt der Anbieter der Sammellagerung für Sie. Viele Investoren sehen jedoch einen Nachteil in der Sammelverwahrung, weil sie das Gold nicht persönlich in Augenschein nehmen können.
Einzelverwahrung – die vorteilhafte Komplettlösung
Möchten Sie dagegen exakt die Ware wiederbekommen, die Sie gelagert haben, empfiehlt sich die sogenannte Einzelverwahrung, auch segregierte Wertlagerung genannt. Swiss Gold Safe-Kunden aus dem In- und Ausland profitieren dabei von einer detaillierten Katalogisierung Ihrer Anlageprodukte. Wir erfassen die Seriennummern von Barren aus Gold und Silber sowie die Siegelnummern der Masterboxen oder Münztuben. Auf diese Weise wird die hinterlegte Ware 1:1 auf den Namen des Kunden registriert. Eine Verwechslung ist ausgeschlossen und die Stücke bleiben grundsätzlich Eigentum des Lagernutzers. Dies garantiert Ihnen der Verwahrungsvertrag nach Schweizer Obligationenrecht OR Art. 472.
Dadurch können Sie zu jeder Zeit Ihre Bestände identifizieren und nachweisen. Anders als bei der Sammellagerung ermöglicht Ihnen die Sonderverwahrung, Ihr Eigentum wann immer gewünscht persönlich zu begutachten. Sie können den Bestand entweder selbst erweitern und veräußern oder kaufen bei einem Händler und lassen direkt an das Lager liefern – zum Beispiel über unseren langjährigen Partner Echtgeld AG, der Edelmetalle auch ankauft. Swiss Gold Safe protokolliert alle Warenbewegungen für Sie, sodass Sie immer einen vollständigen Überblick erhalten.
Auch für Silberinvestoren, welche die Mehrwertsteuer sparen möchten, bietet Swiss Gold Safe die segregierte Lagerung in Zollfreilagern und offenen Zolllagern an.
Ihre Werte sind vollumfänglich versichert. Renommierte Versicherungsunternehmen sind hierbei unsere Partner.
Als rein privater Lageranbieter ist Swiss Gold Safe nicht auskunftspflichtig und unterliegt keiner staatlichen Kontrolle oder Überwachung. Zudem arbeiten wir komplett außerhalb des Bankensystems.
Weitere Informationen
Sie möchten mehr erfahren? Weitere Informationen zur bankenunabhängigen Edelmetall- und Wertlagerung finden Sie auf der Swiss Gold Safe Hauptseite.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch oder über unser Kontaktformular und beraten Sie ausführlich.
Ihre Vorteile in der Zusammenfassung
- Lagerung von Edelmetallen in der Schweiz für in- und ausländische Anleger.
- Größere Edelmetallmengen lassen sich am besten in Einzelverwahrung unterbringen.
- Silber, Platin und Palladium können mehrwertsteuerfrei im ZFL oder OZL zwischengelagert werden.
- Zu- und Verkauf von Anlageprodukten ist jederzeit auch über einen Edelmetallhändler möglich, der direkt an die Lagerstätte liefert.
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Gegenüber der Sammelverwahrung bringt die segregierte Lagerung viele Vorteile:
- Sie erhalten exakt die Ware, die eingeliefert wurde.
- Die eignen Stücke können jederzeit in Augenschein genommen werden.
- Katalogisierung und Erfassung erfolgen über Barren- und Siegelnummern.